Blaeser_Klaus

Ihr Steuerberater zu allen Fragen rund um die Erbschaftsteuer

Ein Erbe anzutreten, wird normalerweise als für den Erben vorteilhafter Akt empfunden, was in sehr vielen Fällen sicherlich richtig ist. Als erfahrener Steuerberater weiß ich aber auch, dass die Erbschaftsteuer beispielsweise einige, für den Laien nicht vorhersehbare Tücken bergen kann, die im Verlauf zu finanziellen Einbußen und anderen Unannehmlichkeiten führen. Lassen Sie sich daher von Steuerberater Klaus Bläser bei einer teils verpflichtenden Erstellung der Erbschaftsteuererklärung beraten und sich von ihm bestmöglich auf eine ordnungsgemäße und für Sie vorteilhafte Regelung möglicher künftiger Erbfälle vorbereiten.

 

In Deutschland wird bei einem Erwerb von Privat- oder Betriebsvermögen als auch von Sachwerten und Immobilien aufgrund des Todes naher Angehöriger eine Erbschaftsteuer erhoben, die in den Grundzügen den gleichen Regelungen unterliegt wie eine Schenkung der genannten Werbestände zwischen Lebenden. Als Steuerberater ist es mir besonders wichtig, darauf hinzuweisen, dass Sie insbesondere bei erblichem Erwerb von Grundbesitz, Betriebsvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften oder Auslandsvermögen verpflichtet sind, dem zuständigen Finanzamt einer Erbschaftsteuererklärung abzugeben, nachdem Sie den Erwerb dort zuvor fristgerecht angezeigt haben. In Moers und dem Umland bin ich ihr vertrauensvoller und erfahrener Berater, um die damit verbundenen Klippen zu umschiffen.

 

Steuerberater bei der Erbschaftsteuer konsultieren und von Freibeträgen profitieren

Jeder, dem durch Erbschaft größere Geldsummen und/oder Immobilien zufallen, sieht sich mit einer ganzen Reihe von Fragen konfrontiert, die meist einer sofortigen und möglichst präzisen Aufklärung bedürfen. Existiert ein Testament, und wer wird darin wie bedacht? Wie ist mit den im Erbrecht festgelegten Pflichtanteilen enger Blutsverwandter zu verfahren? Und selbst, wenn diese Fragen gern mithilfe Ihres Steuerberaters geklärt wurden, gibt es weitere Unwägbarkeiten, welche finanzielle Einschränkungen durch die Erbschaftsteuer betreffen. Hier ist festzuhalten, dass in Deutschland jedem unbeschränkt steuerpflichtigen Erwerber gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG ein persönlicher Freibetrag zusteht, der in engem Zusammenhang mit dem verwandtschaftlichen oder lebenspartnerschaftlichen Verhältnis steht. So können derzeit …

 

  • Ehegatten oder Lebenspartner über ein Erbe von 500.000 €
  • leibliche oder Stiefkinder über ein Erbe von 400.000 €
  • Geschwister oder Lebensgefährten jedoch nur über ein Erbe von 20.000 € steuerfrei verfügen.

 

Als Ihr Steuerberater zeige ich Ihnen gerne, wie dies und anderes sich auf Ihre Erbschaftsteuer beim Finanzamt in Moers auswirkt – und welche weiteren Möglichkeiten einer Erbschaftsteuergestaltung sich ergeben, um Abgaben zu vermeiden oder doch in größerem Umfang zu reduzieren.

 

Dank Steuerberater vorsorgen und Ärger bei der Erbschaftsteuererklärung vermeiden

Besser als kurzfristig mit Ungemach rund um die Erbschaftsteuer und die Erbschaftsteuererklärung konfrontiert zu werden ist es, dieses schon vor dem Eintritt eines Erbfalls vorsorglich zu vermeiden. Als Steuerberater werde ich des Öfteren mit Fällen konfrontiert, in denen hochwertige Immobilien von den Erben verkauft werden müssen, weil die anfallende Erbschaftsteuer so hoch angesetzt ist, dass es finanziell nicht mehr tragbar ist, dort selbst zu wohnen. Hier ist es empfohlene Praxis, Häuser und Grundstücke rechtzeitig durch Schenkung auf die nachfolgende Generation zu übertragen und im Sinne eines Nießbrauchs gleichzeitig das lebenslange Wohnrecht festzuschreiben. Auch dazu gebe ich Ihnen als Ihr Steuerberater gerne Auskunft – genauso wie zu vielen weiteren Fragen rund um die Erbschaftssteuer, mit denen Sie in Moers und anderen Städten konfrontiert werden.

 

Ihr Experte für sachkundige Steuerberatung in Moers

Als versierter Steuerberater in Moers unterstütze ich kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler und Existenzgründer in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten. Neben Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung und Beratung zu konkreten Steuerthemen umfasst mein Angebot an Sie auch die Einkommensteuererklärung, allgemeine Finanzplanung sowie Unternehmensberatung in Moers. Als Privatperson profitieren Sie ebenso von unserer Unterstützung in allen wirtschaftlichen Lebenslagen: Als Steuerberater unterstütze ich Sie von der Erbschaftsteuer bis hin zu Fragen zum Privatvermögen oder zum Immobilienmarkt.

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